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Bundeskartellamt gibt Erwerb von Spreewaldhof durch Andros frei

Das Bundeskartellamt hat den Erwerb von Obst- und Gemüseverarbeiter Spreewaldkonserve Golßen „Spreewaldhof“ durch den französischen Konzern Andros im Hauptprüfverfahren freigegeben.

Von Johanna Wies | Fotos: Andros

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Schon vor dem Zusammenschluss verfügen beide Hersteller über einen Vorsprung gegenüber den Wettbewerbern auf dem Markt für Obstkonserven im Glas bzw. im Tetra Pak. Durch die Fusion entsteht in diesem Bereich ein deutlicher Marktführer in Deutschland. Nach umfangreichen Ermittlungen haben wir im Ergebnis dennoch keine durchgreifenden wettbewerblichen Bedenken. Der Markt ist geprägt von Überkapazitäten. Wettbewerber sind in der Lage, schnell zu reagieren, zum Beispiel indem sie ihr Angebot deutlich ausweiten. So können sie den Verhaltensspielraum von Spreewaldhof/Andros auch künftig wirksam begrenzen. Zudem stehen den Herstellern mit den Unternehmen des Lebensmitteleinzelhandels sehr große Nachfrager gegenüber. Der bisher intensive Wettbewerb wird also intensiv bleiben.“

Spreewaldhof ist ein familiengeführtes Unternehmen mit Sitz in Brandenburg, das vor allem für seine „Spreewälder Gurken“, aber auch eine breite Palette an Obstkonserven im Glas bekannt ist. Der Umsatz von Spreewaldhof betrug 2020 circa 100 Millionen Euro und wurde ganz überwiegend in Deutschland erzielt. Andros ist ein familiengeführter französischer Konzern, der weltweit tätig ist und neben

Nach den Ermittlungen des Bundeskartellamtes ist insbesondere der Markt für Obstkonserven im Glas und im Tetra Pak zum Vertrieb an den deutschen Lebensmitteleinzelhandel vom Zusammenschluss betroffen. Dieser Markt ist national abzugrenzen, da die Lieferströme von den Herstellern zu den Händlern überwiegend innerhalb Deutschlands verlaufen. Das Bundeskartellamt hat nicht auf eigene Märkte für Apfelmus oder Kirschen abgestellt – die gemeinsam einen Anteil von 80 Prozent des betroffenen Marktes ausmachen - da die Hersteller ihre Produktion schnell auf verschiedene Obstsorten umstellen können. Bei Obstkonserven in der Dose, die nicht von dem vorliegenden Zusammenschluss betroffen sind, nimmt das Bundeskartellamtes hingegen einen gesonderten Markt an. Aus Sicht der Marktgegenseite, das heißt des deutschen Lebensmitteleinzelhandels, können Obstkonserven im Glas beziehungsweise Tetra Pak nicht in der Dose angeboten werden, da dies von der Kundschaft nicht akzeptiert wird. Zudem kann die Produktion nicht flexibel zwischen Glas und Dose umgestellt werden und es existieren große Unterschiede im Wettbewerberfeld zwischen Obstkonserven im Glas beziehungsweise Tetra Pak und in der Dose.

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