Artikel

Feiertag für Digi-Shops - in Bayern

Unterliegen digitale Vollsortimenter, also Läden ohne Personal, dem Ladenschlussgesetz oder stören sie die Feiertagsruhe? In Bayern stören sie sie, in Hessen nicht.

Komplett digitale Shops sind in Deutschland im Kommen - hier ein Blick in den Prototyp "My Mobile Store" von Wanzl.
Von Martina Kausch | Fotos: Wanzl

Sie könnten eine Idee für Nahversorgung der Zukunft sein: Digitale Vollsortimenter, die ohne Verkaufspersonal an sieben Tagen in der Woche rund um die Uhr geöffnet sind. Oder - besser gesagt - sein könnten, denn in Bayern hat die Staatsregierung der Idee der Wochenendöffnung einen Riegel vorgeschoben. In Digi-Shops in Hessen kann man dagegen an sieben Tagen in der Woche einkaufen.

Der Tegut-Teo, ein vollständig digitaler Kleinst-Supermarkt, wird in Hessen laut Information von Tegut als begehbarer Einkaufsautomat eingestuft. Er ist am Wochenende in Betrieb. Anders in Bayern: "Der Betrieb von „digitalen Kleinstsupermärkten“ an den Sonn- und Feiertagen gemäß Art. 2 Abs. 1 des Gesetzes über den Schutz der Sonn- und Feiertage (Feiertagsgesetz – FTG) ist nicht zulässig, da er geeignet ist, die Sonn- und Feiertagsruhe zu stören, und nicht auf Grund Gesetzes etwas Anderes bestimmt ist", schreibt das Bayerische Arbeitsministerium auf Anfrage der RUNDSCHAU.

Anders sieht es bei Automaten aus, die lediglich wenige Produkte anbieten. Wer hier Fleisch, Eier oder Käse als 7/24-Service verkaufen möchte, darf das tun. "Reine Warenautomaten sind keine Verkaufsstellen im Sinne des in Bayern geltenden Ladenschlussgesetzes des Bundes (LadSchlG), weshalb der reine Automatenverkauf nicht den Ladenschlusszeiten (werktags von 20 Uhr bis 6 Uhr) unterliegt und somit uneingeschränkt an allen Tagen der Wochen rund um die Uhr (7/24 h) erlaubt ist", so das Ministerium.

Hintergrund der Entscheidung des Bayerischen Ministerrats ist der Plan eines Unternehmens, in der oberpfälzischen Gemeinde Altenthann (1.600 Einwohner) den ersten digitale Supermarkt in Bayern zu eröffnen. Aber auch dort gilt eben die Feiertagsruhe - beziehungsweise eine andere Definition für einen abgeschlossenen Raum, in dem man ohne Personal einkaufen kann.

 

 

Artikel teilen

Gut informiert durch die Krise