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Industrieverband prangert unlautere Forderungen des Handels an

Der Spitzenverband der Ernährungsindustrie BVE kritisiert "grenzwertige und teilweise auch unlautere Forderungen", die der LEH an Lieferanten stellt und begrüßt daher das neue Agrarmarktstrukturgesetz. Die EU-Richtlinie geht dem BVE allerdings nicht weit genug.

Von Mirko Jeschke | Fotos: BVE

Nach Angaben der Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie (BVE) führen die Konzentration im Lebensmitteleinzelhandel und die damit verbundene Marktmacht der Lebensmittelhändler immer wieder zu Situationen, in denen die Lieferanten mit grenzwertigen und teilweise auch unlauteren Forderungen konfrontiert werden. In der Regel würden sich die Hersteller auf diese einlassen, um ihren Platz im Regal der Supermärkte nicht zu gefährden. Der Spitzenverband der Ernährungsindustrie begrüßt daher das neue Agrarmarktstrukturgesetz, das darauf ausgerichtet ist, unlauteren Handelspraktiken entgegenzuwirken. Allerdings fordert er in seiner Stellungnahme zum Referentenentwurf ein ambitioniertes Vorgehen, das über eine „Eins zu eins – Umsetzung“ der „EU-Richtlinie über unlautere Handelspraktiken in den Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen in der Agrar- und Lebensmittelversorgungskette“ hinausgeht.

„Das Gesetz muss gewährleisten, dass alle Lebensmittel sowie alle Lebensmittelhersteller, unabhängig von der Höhe ihrer Umsätze, in den Anwendungsbereich dieses Gesetzes einbezogen werden. Das tut es momentan noch nicht“, so der stellvertretende BVE-Hauptgeschäftsführer Peter Feller. Darüber hinaus fordert der Verband, dass alle Handelspraktiken, die von der EU-Richtlinie als unlauter qualifiziert werden, zu verbieten und zwar unabhängig davon, ob sie vereinbart worden sind. Dazu Feller: „Aufgrund der Marktmacht der führenden Lebensmittelhändler werden die Lieferanten im Zweifel immer zu entsprechenden vertraglichen Zugeständnissen bereit sein, um ihre Lieferungen sicherstellen zu können. Aus diesem Grund muss der Gesetzgeber hier einen entsprechenden Schutz gewährleisten.“

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