Artikel

Lebensmittel-Lieferungen bleiben beliebt, E-Food wird stärker reguliert

Das Interesse an Lebensmittellieferungen wächst, die Umsätze steigen. Laut einer Studie bleibt das auch nach der Pandemie so. Bundesernährungsministerin Julia Klöckner zieht mit verschärften Regelungen für die Anbieter nach.

"Online-Handel"
Von Nilofar Eschborn | Fotos: Pixabay

Verbraucher lassen sich auch nach Zeiten des Lockdowns mehr Lebensmittel nach Hause liefern als vor der Corona-Pandemie. Das zeigt die Studie „Was Verbraucher von Lebensmittel-Lieferungen halten“ von der Eismann Tiefkühl-Heimservice GmbH und dem Institut für Management- und Wirtschaftsforschung (IMWF). Während sich im Juli und August dieses Jahres 30 Prozent der Befragten Gemüse, Fisch und Co liefern haben lassen, waren es im September vergangenen Jahres noch 22 Prozent.

Der Anteil derer, die es nicht nur einmalig ausprobieren, sondern regelmäßig bestellen, hat sich dabei verdoppelt. Zudem haben jene Verbraucher, die bereits vorher bei Lieferdiensten bestellt haben, ihre Bestellungen aufgestockt: 54 Prozent von ihnen haben häufiger als im Vorjahr bestellt.

Insbesondere Städter und Vorstädter nutzen Lebensmittel-Lieferungen gern. Im September 2019 bestellten 28 Prozent bei Lieferdiensten, im August 2020 schon 37 Prozent. In Kleinstädten stieg der Anteil von 17 Prozent immerhin auf 26 Prozent. „Während der Corona-Krise haben vor allem Stadtbewohner die Vorteile entdeckt, Lebensmittel bis zur Haustür geliefert zu bekommen und Kontakte zu minimieren. Sie werden diese Annehmlichkeit auch so schnell nicht aufgeben wollen", sagt Eismann-Geschäftsführer Elmar Westermeyer.

Klöckner verschärft Regelungen im Online-Handel

Julia Klöckner, Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, kündigte indes an, dass Betreiber von Online-Marktplätzen stärker in die Verantwortung genommen werden sollen, unsichere Erzeugnisse von ihrer Plattform zu entfernen. Künftig könne die zuständige Behörde den Betreiber über eine existierende Schnellwarnmeldung informieren, wenn auf dessen Seite solche Erzeugnisse angeboten werden, heißt es aus dem Ministerium. Dieser sei dann verpflichtet, die entsprechenden Angebote in eigener Verantwortung zu löschen. Für mehr Gerechtigkeit gegenüber stationären Händlern können Behörden zudem nun auch Proben unter einem Pseudonym bestellen.

„Bei uns in Deutschland darf es keinen Zwei-Klassen-Verbraucherschutz geben, je nachdem, wie ich einkaufe“, so Klöckner. „Ob stationär oder digital: Der Kunde muss sich darauf verlassen können, dass angebotene Lebens- und Futtermittel sicher sind – und, dass bestmöglich kontrolliert wird. Deshalb ermöglichen wir die anonyme Probennahme jetzt auch im Bereich des Online-Handels und nehmen damit in Europa eine Vorreiterrolle ein.“

Artikel teilen

Gut informiert durch die Krise