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LEH muss Elektroschrott zurücknehmen

Supermärkte und Discounter müssen ab 1. Januar 2022 alte oder defekte Elektrogeräte zurücknehmen – unter bestimmten Voraussetzungen.

Von Sibylle Menzel | Fotos: PantherMedia | Eroszunic

Supermärkte und Discounter mit einer Ladenfläche größer als 800 Quadratmetern, die mehrmals im Jahr Elektrogeräte anbieten, sind ab 1. Januar 2022 dazu verpflichtet, ausrangierte Elektrogeräte zurückzunehmen. Der Bundesrat hat die Gesetzesänderung beschlossen, von der etwa 25.000 Unternehmen des Lebensmitteleinzelhandels betroffen sind.

Grundlage für das Gesetz ist die europäische WWE-Richtlinie für Elektro- und Elektronikgeräte-Abfall. In der darin festgelegten Sammelquote liegt Deutschland noch weit unter der vorgegebenen europäischen Zielmarke - daher bestehe Handlungsbedarf.

Die Deutschen Umwelthilfe (DUH) geht indes die Gesetzesänderung nicht weit genug. Bemängelt wird, dass die angeordnete Sammlung von Elektroschrott in Supermärkten nicht ausreichen werde, um das EU-Ziel von 65 Prozent zu erreichen. Weder werden alle Elektrohändler in die Pflicht genommen, noch verhindere das Gesetz den zunehmenden Wegwerfcharakter vieler Elektrogeräte. Darüber hinaus fordert die DUH eine Pflicht zur Rücknahme von kleinen Altgeräten wie Rasierern und Handys für Vertreiber von Elektrogeräten ab einer Gesamtfläche von 100 Quadratmetern, ganz unabhängig vom Kauf eines neuen Geräts.

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