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Pfandpflicht für Einweggetränke

Die Pfandpflicht für Getränkeflaschen aus Kunststoff soll nach einem Bundestagsbeschluss ab 1. Januar 2022 ausgeweitet werden. Getränkedosen werden ebenfalls pfandpflichtig.

Von Sibylle Menzel | Fotos: Pixabay

Bislang wird auf Einweg-Getränkeflaschen von Bier, Mineralwasser, Erfrischungsgetränken und alkoholhaltigen Mischgetränken Pfand erhoben. Jetzt will die Bundesregierung die Pfandpflicht für Getränkeflaschen aus Kunststoff ausweiten: Ab dem 1. Januar 2022 sollen Einweggetränkeflaschen aus Kunststoff (bis zu drei Litern) grundsätzlich pfandpflichtig sein, ebenso Getränkedosen.

Bereits im Verkehr befindliche Getränkeverpackungen dürfen noch bis längstens 1. Juli 2022 pfandfrei verkauft werden. Ab 2024 gilt die Pfandpflicht auch auf Plastikflaschen mit Milchgetränken.

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