Im Streit mit dem Hersteller Unilever geht es um eine Äußerung des Wissenschaftlers Prof. Hans-Ulrich Klör in einer Pressemitteilung. Der Mediziner hatte in einem Statement festgestellt, dass aus wissenschaftlicher Sicht für den Verzehr pflanzensterin-angereicherter Produkte keine Hinweise auf Nebenwirkungen vorliegen. Foodwatch wirft dem Hersteller vor, mögliche Nebenwirkungen zu verschleiern.
In erster Instanz war die Organisation damit vor dem Hamburger Landgericht gescheitert. Das Gericht begründete, es handele sich um eine Meinungsäußerung und nicht um eine Tatsachenbehauptung. Während der mündlichen Verhandlung am Dienstag deutete das Oberlandesgericht an, dieser Argumentation in seinem Urteil folgen zu wollen. Das Urteil wird voraussichtlich am 1. September bekanntgegeben.