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Rewe weist Vorwurf von Scheinwerkverträgen zurück

Das Handelsunternehmen Rewe hat einen Medienbericht zurückgewiesen, wonach in seinen Supermärkten Mitarbeiter mit rechtswidrigen Werkverträgen beschäftigt sind. Wenn Rewe das Einräumen von Regalen an externe Dienstleister vergebe, schließe das Unternehmen keine Scheinwerkverträge ab, betonte ein Sprecher des Unternehmens am Dienstag.

 

Das ZDF-Wirtschaftsmagazin „Wiso“ hatte am Montagabend über einen Selbstversuch berichtet, bei dem zwei Mitarbeiter des Magazins sich als Regaleinräumer in einem Rewe-Markt betätigt hatten. Dabei hätten sie Anweisungen auch von Rewe-Mitarbeitern bekommen. Im Normalfall dürfe bei Werkverträgen allerdings nur die Werkvertragsfirma selbst Anweisungen erteilen. Es stehe also die Frage im Raum, ob es sich bei den Verträgen um echte Werkverträge oder um Scheinwerkverträge handele.

Durch sogenannte Werkverträge könnten Mitarbeiter noch unter dem Lohnniveau der Leiharbeit bezahlt werden, sagte ein Gewerkschaftsvertreter in dem ZDF-Beitrag. Die Gewerkschaften kritisieren diese Praxis. „Die Werkverträge sind eindeutig: Es dürfen keine Anweisungen erteilt werden, und die Mitarbeiter dürfen auch für keine anderen Aufgaben eingesetzt werden“, erklärte der Rewe-Sprecher dazu. Das werde auch überprüft. Komme es in Einzelfällen zu Verstößen durch Rewe-Mitarbeiter, würden diese entsprechend nachgeschult.

Bereits im Januar hatte es wegen des Verdachts auf rechtswidrige Werkverträge eine Großrazzia bei den Einzelhändlern Kaufland und Netto Marken-Discount gegeben. Damals hatten Hunderte Zollfahnder Warenzentren und Geschäftsräume in mehreren Bundesländern durchsucht.

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