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Tchibo contra Aldi Süd: Klage abgewiesen

Angesichts steigender Rohkaffeepreise versucht Tchibo per einstweilige Verfügung Aldi Süd gerichtlich zu untersagen, Kaffee unter Herstellungskosten zu verkaufen. Die Klage wurde abgewiesen.

Kaffeebauer auf einer Fair Trade-Plantage in Brasilien. Foto: RUNDSCHAU/ Kausch
Von Martina Kausch | Fotos: RUNDSCHAU/ Kausch

Steigende Rohkaffeepreise infolge von Unwettern machen den Röstereien und Handelsunternehmen zu schaffen und die Auseinandersetzung über Endverbraucherpreise wird aktuell gerichtlich ausgetragen. Tchibo hat gegen Aldi Süd eine einstweilige Verfügung angestrebt, um Aldi Süd gerichtlich zu untersagen, Kaffee unter Herstellungskosten zu verkaufen. Das Landgericht Düsseldorf  hat nun entschieden und die Klage am 16. Januar 2025 abgewiesen. Das Urteil ist allerdings nicht rechtskräftig, es kann Berufung zum Oberlandesgericht Düsseldorf eingelegt werden.

Das Urteil im Wortlaut

Laut Landgericht Düsseldorf verlangte die Klägerin (Tchibo) von der Beklagten (Aldi Süd) aus Kartell- und Wettbewerbsrecht, das Angebot von Röstkaffee unter den Herstellungskosten zu unterlassen. Nach Ansicht der Kammer steht der Klägerin kein Unterlassungsanspruch gegen die Beklagte zu. Es konnte keine Überlegenheit der Beklagten gegenüber der Klägerin auf dem Markt für Kaffeeprodukte festgestellt werden. 

Es liege nach Ansicht der Kammer auch keine unbillige Behinderung der Klägerin durch die Beklagte vor. Eine Verdrängungsabsicht der Beklagten gegenüber kleinen und mittleren Wettbewerbern auf dem Markt für Kaffeeprodukte könne nicht festgestellt werden, da ihre Strategie gerade den dauerhaften, nachvollziehbaren Zweck der Förderung des eigenen Absatzes im Rahmen einer Mischkalkulation verfolge und ihre Preisgestaltung deshalb auf einer kaufmännisch vertretbaren Kalkulation beruhe.

Es liege auch keine Gefahr einer nachhaltigen Beeinträchtigung der strukturellen Voraussetzungen für einen wirksamen Wettbewerb auf dem Markt für Kaffeeprodukte vor. Intensität und Häufigkeit der Maßnahmen der Beklagten seien begrenzt, begründete das Gericht. Schließlich bestehe auch kein Unterlassungsanspruch aus Wettbewerbsrecht. 

Infos zum Hintergrund

Hintergrund des Streits ist einerseits die Aldi Süd-Strategie, nach der der Discounter die Kaffeepreise 2023 gesenkt hat. Das ist trotz der weltweit steigenden Kaffeepreise geschehen. Denn 2023 wie auch aktuell sind die Preise für Rohkaffee aufgrund von Unwetter in den Anbauländern gestiegen. Die Folgen sind dramatisch, wird Thomas Bendix von Union Investment von der Tagesschau zitiert:  "Gerade in Vietnam ist durch die Überschwemmungen ein Teil der Ernte vernichtet worden, so dass die Exporte aus Vietnam deutlich unter einem Fünf-Jahres-Schnitt sind." Auch im Hauptland des weltweiten Kaffeeexports, in Brasilien, gab es zuletzt eine starke Hitzeperiode, dann eine Dürre, und Überschwemmungen.

Die Folge der Warenverknappung sind höhere Preise an den Kaffeebörsen: "Auch an den Terminmärkten sind die Kaffeepreise sehr deutlich angestiegen dieses Jahr", beobachtet Benedix. Wenn man die Inflation herausrechnet, dann ist der Preis für Arabica-Bohnen zwischenzeitlich so hoch gestiegen wie seit 1977 nicht mehr. Aber auch die höheren Frachtkosten - die Logistikkosten sind zum Teil sechs- bis zehnmal höher als vor der Corona- Pandemie - müssten die Kaffeepreise für den Verbraucher steigen lassen.

Informationen zur Kaffeepreisentwicklung über stock3 gibt es hier

 

 

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