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Kaffeestreit zwischen Tchibo und Aldi geht weiter

Dürfen Handelsunternehmen Kaffee unter Herstellungskosten verkaufen? Tchibo geht gegen das Urteil in der Unterlassungsklage gegen Aldi Süd in Berufung.

 

Bei der Kaffeeernte auf einer Fairtrade-Plantage im brasilianischen Bundesstaat Minas Gerais.
Von Martina Kausch | Fotos: Rundschau/ Kausch

Der Kaffee-Streit zwischen Tchibo und Aldi Süd geht in die nächste Runde. Aldi Süd hat Kaffees seiner Eigenmarken wiederholt unter Herstellungskosten verkauft, stellt Tchibo in einer Mitteilung fest. Dagegen hatte Tchibo geklagt, da dieses Verhalten nach Überzeugung von Tchibo gesetzwidrig ist und dem fairen Wettbewerb und damit am Ende auch den Verbrauchern schadet. In erster Instanz hatte das Landgericht Düsseldorf die Klage abgewiesen. 

Nach gründlicher Prüfung der schriftlichen Urteilsbegründung geht Tchibo in Berufung, wie das Unternehmen mitteilt. „Das Verfahren ist von grundsätzlicher Bedeutung und wir sehen deutliche Ansatzpunkte für eine erfolgreiche Berufung“, sagt Arnd Liedtke, Unternehmenssprecher der Tchibo GmbH. „Das Urteil hat gezeigt, dass das bestehende Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vor dem Hintergrund der aktuellen Wirklichkeit im Handel konsequent auch bei Vertikalisierung angewendet werden muss“, so Liedtke weiter. 

Die Reaktionen von Wirtschaftsverbänden, Fachleuten und anderen Firmen, nicht nur aus dem Kaffeesektor, machen deutlich, dass Tchibo hier ein sich verschärfendes Problem anspricht. Durch die zunehmende Vertikalisierung des Handels ist eine entsprechende Fortentwicklung der Rechtsprechung zur rechtskonformen Preisgestaltung von mächtigen, vertikal integrierten Marktteilnehmern noch dringender geworden. Unter anderem auf diese für die Lieferketten und Produktqualität bedrohliche Tendenz zur Machtkonzentration zielt im Übrigen auch die Initiative der Europäischen Union zur Novellierung der Richtlinie gegen unfaire Handelspraktiken (UTP) ab.

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