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Tengelmann-Deal: Gabriel erteilt Edeka Ministererlaubnis

Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel hat der Übernahme von Kaiser's Tengelmann durch die Edeka grünes Licht gegeben. Die Übernahme ist an Auflagen gebunden. Dazu zählt der Erhalt der Arbeitsplätze und Arbeitnehmerrechte der Tengelmann-Beschäftigten. Konkurrent Rewe will gegen die Entscheidung juristisch vorgehen.

Seine Entscheidung begründet Sigmar Gabriel damit, dass sich der Erhalt der Arbeitsplätze und Arbeitnehmerrechte der Beschäftigten aus seiner Sicht nur durch eine Gesamtübernahme durch Edeka wirkungsvoll realisieren ließen: „Bei der Abwägung der Gemeinwohlgründe 'Arbeitsplatzerhalt' und 'Erhalt der Arbeitnehmerrechte' mit der vom Bundeskartellamt festgestellten Wettbewerbsbeschränkung durch die Fusion, war für mich klar: Die Gemeinwohlgründe überwiegen die Wettbewerbsbeschränkung.“

Edeka und Tengelmann haben bereits angekündigt, die damit verbundenen Bedingungen zeitnah umsetzen zu wollen. Im Mittelpunkt stehen das Wohl der Mitarbeiter und die nachhaltige Sicherung der knapp 16.000 Arbeitsplätze. Edeka sei daher zu einer raschen Einigung mit den beteiligten Gewerkschaften bereit, heißt es in einer Presseerklärung.

Unter dem Dach des genossenschaftlichen Edeka-Verbunds sollen die rund 450 Lebensmittelmärkte in Berlin, Bayern und Nordrhein-Westfalen wieder eine wirtschaftliche Perspektive erhalten. Gleichzeitig solle die Übernahme auch den Wettbewerb im Wachstumsfeld des Online-Einkaufs stärken: Der Lebensmittel-Lieferservice Bringmeister mit Standorten in Berlin und München soll dabei zukünftig eine Rolle im Online-Geschäft von Edeka einnehmen. Darüber wolle man durch die Übernahme der Tengelmann E-Stores GmbH im Bereich Nonfood die Online-Kompetenz von Netto Marken-Discount stärken, heißt es in der Edeka-Presseerklärung weiter.

Konkurrent Rewe will gegen die Entscheidung Gabriels juristisch vorgehen: „Das ist eine schlechte Entscheidung. Der Bundeswirtschaftsminister hat die Übernahme von Kaiser’s Tengelmann durch Edeka gegen die ausdrücklichen wettbewerbsrechtlichen Bedenken des Bundeskartellamtes genehmigt", wird der Vorstandsvorsitzende der Rewe, Alain Caparros, in einer Stellungnahme zitiert. Das Kölner Handelsunternehmen wolle daher gegen die Entscheidung Beschwerde beim OLG Düsseldorf einreichen.

 

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