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Tönnies: Ermittlungsverfahren nach Corona-Ausbruch 2020 eingestellt

Die Ermittlungen gegen den geschäftsführenden Gesellschafter und drei weitere Geschäftsführer des Fleischkonzerns Tönnies wurden nach Angaben des Unternehmens mangels Tatverdachts eingestellt.

Von Mirko Jeschke | Fotos: Tönnies

Die Staatsanwaltschaft Bielefeld hat ihr Ermittlungsverfahren gegen Clemens Tönnies im Zuge des Corona-Ausbruchs 2020 eingestellt. Dies gab der Fleischkonzern Tönnies am Freitag bekannt. Die rund zweijährigen Ermittlungen richteten sich gegen den geschäftsführenden Gesellschafter und drei weitere Geschäftsführer wegen des Verdachts der fahrlässigen Körperverletzung und des Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetz. Die Staatsanwaltschaft hatte im Juni 2020 umfangreiche Ermittlungen aufgenommen. Jetzt wurde das Verfahren nach zwei Jahren intensiver Ermittlungen mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt.

Laut dem Unternehmen reihe sich die Entscheidung ein in die entlastenden Urteile der Verwaltungsgerichte Münster und Minden. Beide Gerichte hatten in diesem Jahr entschieden, dass das Land NRW nach der coronabedingten Quarantäne Lohnfortzahlungen an Werkvertragsunternehmer zahlen muss, die Personal bei Tönnies im Einsatz hatten.

Wie Tönnies weiter mitteilte, hätten die Gerichte in den beiden Urteilsbegründungen betont, dass das Unternehmen beim Corona-Ausbruch nicht fahrlässig gehandelt habe. Das Ausbruchs-Geschehen im Frühjahr 2020 sei nach Meinung der Gerichte stattdessen vor allem durch bis dahin unbekannte Faktoren begünstigt worden. So habe zum damaligen Zeitpunkt noch niemand von der Bedeutung von Aerosolen und der Übertragung der Coronaviren über die Umluftkühlung wissen können. Die WHO stufte Aerosole beispielsweise erst Anfang Juli als potenziellen Übertragungsweg für Corona ein.

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