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Tönnies, Wiesenhof und Wiltmann weisen Separatorenfleisch-Vorwurf zurück

Tönnies, Wiltmann und Wiesenhof haben jüngsten Berichten von Der Spiegel und ARD widersprochen, nach denen den Fleischkonzernen der Einsatz von Separatorenfleisch in Wurstprodukten nachgewiesen werden könne.

Von Mirko Jeschke | Fotos: Werbestudio Zeidler

Stellungnahme der Franz Wiltmann GmbH & Co. KG und der Zur Mühlen Gruppe (Tönnies)

„Die ARD und das Magazin Der Spiegel haben in Vorab-Berichten zu einem TV-Beitrag, der am 23. Juni 2022 in der Sendung Panorama ausgestrahlt werden soll, behauptet, dass in mehreren Geflügelwurstprodukten der Franz Wiltmann GmbH & Co. KG und der Zur Mühlen Gruppe Separatorenfleisch ohne eine entsprechende Kennzeichnung eingesetzt wurde. Beide Unternehmen widersprechen den Vorwürfen.

Diese Aussagen in den Berichten sind eindeutig falsch.

  • In keinem der genannten Produkte wird Separatorenfleisch eingesetzt.
  • Im Gegenteil: Der Einsatz von Separatorenfleisch in den genannten Produkten ist durch die Definition der Rohwaren sowie den Produktionsablauf ausdrücklich ausgeschlossen.
  • Es gibt keinen Nachweis für den Einsatz von Separatorenfleisch in diesen Produkten.
  • Die mit den Recherchen befassten Redakteure wissen, dass die von Ihnen zugrunde gelegte Methode keine gesicherten Erkenntnisse über den Einsatz von Separatorenfleisch gibt.
  • Die Redakteure wissen, dass sich die von Ihnen angeblich entdeckten Separatorenfleisch-Marker auch in anderen Fleischkomponenten finden, die ausdrücklich kein Separatorenfleisch sind.
  • Es liegen Sachverständigen-Aussagen vor, die ausdrücklich vor einer falschen Interpretation der eingesetzten Methode warnen:

Dr. Marcus Langen; Fachtierarzt für Lebensmittel und Gegenprobensachverständiger für Lebensmittel gem. §43 LFGB: „Die Entwickler der neuen Labor-Methode haben Marker für Bindegewebe ausgewählt, die eben nicht nur in Bandscheiben sondern auch in anderem Bindegewebe zu finden sind und sich deshalb auch in normalem Verarbeitungsfleisch für Geflügelfleischerzeugnissen findet. Die Methode stellt deshalb keine beweisende Methode für Separatorenfleisch dar.“

Dr. Dieter Stanislawski; öffentlich bestellter Sachverständiger für Lebensmittelhygiene der IHK Hannover: „(…) Insofern habe ich die Auffassung, dass diese Arbeit nur maximal einen eingeschränkten Hinweis geben kann, dass in diesem Erzeugnis Separatorenfleisch eingesetzt wurde. Es ist wahrscheinlich, dass Fleischwarenhersteller nicht sachgerecht bewertet werden und fälschlicherweise der nicht deklarierten Verarbeitung von Separatorenfleisch beschuldigt werden.“

Trotzdem wurde seitens der Redakteure die Aussage getroffen, in der Produktion werde „offenbar Separatorenfleisch eingesetzt“. Diese Aussage ist sachlich falsch.

Wir verwahren uns gegen solche haltlosen Vorwürfe und behalten uns weitere Schritte vor.“

Statement Wiesenhof (PHW-Gruppe)

„Wir können mit Sicherheit ausschließen, dass in den Wurstprodukten der Marke WIESENHOF Separatorenfleisch verwendet wurde oder wird. Hierzu liegen dem SPIEGEL/NDR eidesstattliche Versicherungen des Geschäftsführers der WIESENHOF Geflügelwurst GmbH & Co. KG sowie der Geschäftsführer der vorgelagerten Schlachtereien vor.

Die Rohstoffe für die Geflügelwurstprodukte der Marke WIESENHOF stammen ausschließlich aus den eigenen deutschen Schlachtbetrieben, deren Verarbeitungsprozesse wir kennen und deren Herstellungskette intern und extern durch amtliche Veterinäre kontrolliert werden.

Das in unserer Produktion verwendete Fleisch wird regelmäßig umfangreich untersucht. Für die Untersuchungen werden ausschließlich behördlich anerkannte, akkreditierte und validierte Untersuchungsmethoden angewandt.

Durch Wareneingangskontrollen, Produkt- und Chargenkennzeichnung und auf Grund des Einsatzes von geschultem Fachpersonal können wir eine unbeabsichtigte Verwendung von Separatorenfleisch definitiv ausschließen.

Die dem SPIEGEL/NDR vorliegenden Untersuchungsergebnisse wurden hingegen mittels eines Prüfverfahrens ermittelt, das keine amtliche Anerkennung (z.B. ASU § 64 LFGB) besitzt.

Es handelt sich bei diesem Verfahren lediglich um einen neuen wissenschaftlichen Ansatz zum möglichen Nachweis von Separatorenfleisch, der sich noch in der Entwicklung befindet, in der Praxis bisher jedoch keine Anwendung gefunden hat, in der Praxis auch nicht erprobt wurde und aufgrund möglicher Fehleranfälligkeit keine solide Basis ist. Er ist kein probates Mittel, um Separatorenfleisch zu erkennen.

Dies zeigen auch zwei Stellungnahmen. Die eine stammt von einem renommierten, öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen, der regelmäßig in Fachgremien sitzt und wie folgt ausführt:

„Insofern habe ich die Auffassung, dass diese Arbeit nur maximal einen eingeschränkten Hinweis geben kann, dass in diesem Erzeugnis Separatorenfleisch eingesetzt wurde. Es ist wahrscheinlich, dass Fleischwarenhersteller nicht sachgerecht bewertet werden und fälschlicherweise der nicht deklarierten Verarbeitung von Separatorenfleisch beschuldigt werden.“

In der zweiten Stellungnahme von vier ebenfalls renommierten Sachverständigen heißt es:

„Zusammenfassend ist daher festzustellen, dass die von Wilhelm et al. (2022) beschriebene Methode zwar geeignet sein mag, bestimmte Bindegewebskomponenten aus Knorpel- und Bandscheibengewebe in Hähnchenfleisch und Hähnchenfleischerzeugnissen nachzuweisen, sie ist aber keineswegs geeignet, den sicheren Nachweis der Verwendung von Separatorenfleisch zu führen.

Die Methodik im aktuellen Entwicklungsstadium ist als Basis dieser Anschuldigungen mehr als in Frage zu stellen. Die Vorwürfe sind aus unserer Sicht haltlos.“

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