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Veggie-Burger darf seinen Namen behalten

Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments haben dagegen gestimmt, dass Bezeichnungen wie „Wurst“ oder „Steak“ für fleischhaltige Produkte reserviert bleiben müssen. Für Milchalternativen gelten hingegen strengere Regeln.

"Veggie-Burger"
Von Nilofar Eschborn | Fotos: Pixabay

Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments haben in einem Votum am vergangenen Freitag abgelehnt, dass sich auf Fleisch beziehende Bezeichnungen für fleischhaltige Produkte reserviert bleiben müssen. Für sämtliche Hersteller von Veggie-Burgern, Tofu-Steaks und Co heißt das also: In ihrem Marketing wird sich zunächst EU-rechtlich nichts ändern.

Für pflanzliche Milchalternativen gelten allerdings strengere Regeln. Bereits seit 2017 schreibt der Gerichtshof der Europäischen Union vor: Rein pflanzliche Produkte dürfen grundsätzlich nicht unter Bezeichnungen wie „Milch“, „Rahm“, „Butter“, „Käse“ oder „Joghurt“ vermarktet werden, die das Unionsrecht Produkten tierischen Ursprungs vorbehält.

Agrar-Lobby kämpft gegen „surrealistische Fleischbezeichnungen“

Der Antrag, dass ähnliche Spielregeln nun auch für Fleischersatzprodukte gelten sollen, kam aus den Reihen der Agrar-Lobby. So sagte etwa Jean-Pierre Fleury, Vorsitzender der Arbeitsgruppe „Rindfleisch“ von Copa-Cocega, der vereinten Stimme von europäischen Landwirten und landwirtschaftlichen Genossenschaften, vor der Abstimmung: „Für den europäischen Viehzuchtsektor geht es nicht darum, diese Entwicklung zu bekämpfen, wir fordern lediglich Anerkennung und Achtung für die Arbeit von Millionen von europäischen Landwirten und in der Viehzucht tätigen Personen. Ich scheue mich nicht, festzustellen, dass wir es hier offensichtlich mit einem Fall des Kaperns kultureller Eigenschaften zu tun haben.“ Wir seien auf dem besten Wege, eine ‚schöne neue Welt‘ zu schaffen, in der Marketing von der wahren Natur der Produkte entkoppelt ist – was nichts anderes bedeute, als dass wir zulassen, dass die Dinge außer Kontrolle geraten, so Fleury weiter.

ProVeg begrüßt die Entscheidung

Die Ernährungsorganisation ProVeg hingegen begrüßt das Votum des Europäischen Parlaments gegen die Einführung von Namensbeschränkungen für pflanzliche Alternativen zu Fleisch, bedauert jedoch die Entscheidung, die Beschränkungen für pflanzliche Milchproduktalternativen beizubehalten. „Das Verbot steht auch in direktem Widerspruch zu den erklärten Zielen der Europäischen Union in der internationalen Green-Deal- und Farm-to-Fork-Strategie, gesündere und nachhaltigere Lebensmittelsysteme zu schaffen“, argumentiert Nico Nettelmann, Kampagnenleiter bei ProVeg. „Die Farm-to-Fork-Strategie betont ausdrücklich die Notwendigkeit, Verbraucher in die Lage zu versetzen, nachhaltige Lebensmittel auszuwählen und die Entscheidung für eine gesunde und nachhaltige Ernährung zu erleichtern.“

Das Votum über die Bezeichnung pflanzlicher Alternativen war Teil eines Berichts zur Gemeinsamen Agrarreform (GAP) der Europäischen Union. Das Ergebnis der Abstimmung spiegelt zunächst den Standpunkt des EU-Parlaments wider. Die Verhandlungen mit EU-Rat und -Kommission stehen noch aus.

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