Wer auf die Kategorie der Alkoholfreien Getränke (AfG) schaut, kommt an der Bezeichnung „light“ nicht vorbei. Doch wie sind entsprechende Produkte eigentlich definiert? Ein Blick in die europäische Health-Claims-Verordnung gibt Aufschluss: Brennwertverminderte (light) Erfrischungsgetränke umfassen demnach kalorienreduzierte, kalorienarme und kalorienfreie Getränke. Dabei müssen kalorienreduzierte Getränke mindestens 30 Prozent weniger Energie enthalten als ein vergleichbares Produkt. Diese Bedingungen müssen auch erfüllt sein, wenn das Produkt als „leicht“ bzw. „light“ gekennzeichnet wird. Kalorienarme Getränke weisen nicht mehr als 20 Kalorien (kcal) bzw. 80 Kilojoule (kJ) pro 100 ml
auf, während die Angabe „kalorienfrei“ bedeutet, dass das Getränk nicht mehr als vier Kalorien (kcal) bzw. 17 Kilojoule (kJ) pro 100 Milliliter enthält.
"Auch 2022 hat sich der Trend zu Erfrischungsgetränken mit weniger oder ohne Kalorien bzw. Zucker fortgesetzt."
Detlef Groß, wafg-Hauptgeschäftsführer
Wachstum bei Lifestyle-Varianten
Laut den Zahlen der Wirtschaftsvereinigung Alkoholfreie Getränke (wafg), die für 2022 bei den Erfrischungsgetränken einen Pro-Kopf-Verbrauch von 121,6 Litern (2021: 118,4 l) ermittelt hat, steigen in der Verbrauchergunst vor allem Getränke, mit denen ein gewisser Wellness- bzw. Selbstoptimierungsfaktor in Verbindung gebracht wird. So haben im vergangenen Jahr beispielsweise die Kategorien „Wasser mit Aromen“ (+ 9,2 %), „Angereicherte Getränke und Energiegetränke“ (+ 5,0 %) sowie „kohlensäurefreie Fruchtsaftgetränke (light)“ (+ 14,5 %) zulegt, während der Pro-Kopf-Verbrauch von „Cola und Cola-Mischgetränken (light)“ um 4,0 Prozent und der von „Brausen und sonstigen Erfrischungsgetränken“ um 20,3 Prozent gestiegen ist.