Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hat heute die Eckpunkte des vom Bundeskabinett beschlossenen Arbeitsschutzprogramms für die Fleischwirtschaft vorgestellt. Demnach wird es künftig mehr Überwachung durch die Arbeitsschutzbehörden der Länder geben. Konkret sollen die Kontrollen in Zusammenarbeit mit dem Zoll des Bundes und den örtlichen Gesundheitsinstitutionen massiv verstärkt werden. Dabei werden im Arbeitsschutzgesetz feste Prüfquoten für den Arbeitsschutz in den Ländern verankert.
Zudem wird in Betrieben der Fleischwirtschaft ab 1. Januar 2021 das Schlachten und Verarbeiten von Fleisch nur noch durch eigene Mitarbeiter möglich sein, das heißt eine Werkvertragsgestaltung und Arbeitnehmerüberlassungen sind demnach künftig verboten. Dabei wird eine rechtssichere Branchenabgrenzung angestrebt. So soll die Regelung für Fleischfabriken unabhängig von der Eigentümerstruktur gelten (auch für fleischverarbeitende Betriebe des LEH), während beispielsweise das Endkundengeschäft im Supermarkt nicht betroffen ist.
Darüber hinaus wird es eine Informationspflicht der Arbeitgeber gegenüber den Behörden geben. Die Unternehmen müssen demnach mitteilen, wo ihre ausländischen Arbeitnehmer eingesetzt und untergebracht werden.
Daneben wird es eine verpflichtende digitale Erfassung von Arbeitszeiten geben, um Betrug in diesem Bereich zu verhindern. Gleichzeitig sollen die Geldbußen bei Verstößen erhöht werden – auf bis zu 30.000 Euro. Schließlich wird für ausländische Arbeitnehmer die muttersprachliche Beratung verstärkt, damit diese ihre Rechte kennen.
Sämtliche Eckpunkte des Arbeitsschutzprogramms für die Fleischwirtschaft finden Sie <link https: www.bmas.de de presse pressemitteilungen mehr-arbeitsschutz-und-hygiene-in-der-fleischwirtschaft.html>HIER.