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Fleischindustrie: Illegale Leiharbeit im Visier der Bundespolizei

Wegen des Verdachts illegaler Leiharbeit in der Fleischindustrie läuft derzeit ein Großeinsatz der Bundespolizei in fünf Bundesländern. Insgesamt werden 40 Objekte durchsucht, vor allen in Sachsen-Anhalt und Niedersachsen.

Von Mirko Jeschke | Fotos: Westfleisch

Im Auftrag der Justiz und mit Unterstützung der Bundesbereitschaftspolizei finden am Mittwochmorgen zeitgleich Durchsuchungen in Wohn- und Geschäftsräumen in fünf Bundesländern statt. Hintergrund sind Ermittlungen in der Fleischindustrie wegen Verdachts des Einschleusens von Ausländern. Die gab die Bundespolizei Mitteldeutschland heute auf ihrem Twitter-Kanal bekannt.

Den Angaben zufolge liegt der Schwerpunkt des Einsatzes in Sachsen-Anhalt und Niedersachsen. Weitere Durchsuchungsorte sind in Berlin, Sachsen und Nordrheinwestfalen. Es geht konkret um die Einschleusung von Arbeitskräften für die Fleischindustrie.

In Weißenfels, Bernburg, Papenburg, Bassum, Garbsen, Twist, Chemnitz, Bonn und Berlin werden für mehr als 40 Objekte Durchsuchungsbeschlüsse der Staatsanwaltschaft Halle, Zweigstelle Naumburg vollstreckt. Ermittelt wird gegen zehn Hauptbeschuldigte im Alter von 41 bis 56 Jahren.

Nach mehreren Corona-Vorfällen in deutschen Schlachtbetrieben waren die Arbeitsbedingungen in der Branche und die Unterbringung ausländischer Beschäftigter erneut in den Fokus geraten. Ende Juli hat das Bundeskabinett deshalb das Arbeitsschutzkontrollgesetz auf den Weg gebracht. Das Gesetz soll geordnete und sichere Arbeitsbedingungen in der Fleischindustrie herstellen und zudem bundesweit einheitliche Regeln zur Kontrolle der Betriebe und zur Unterbringung der Beschäftigten auch in anderen Branchen festlegen.

Im Rahmen des Arbeitsschutzkontrollgesetz ist es künftig verboten, Fremdpersonal im Kerngeschäft der Fleischindustrie einzusetzen. Der Schlachthofbetreiber ist für alle Arbeitnehmer in seinem Kerngeschäft zuständig. Dies gilt für Werkverträge ab dem 1. Januar 2021, für Leiharbeit ab dem 1. April 2021. Ausgenommen hiervon sind nur Unternehmen des Fleischerhandwerks mit bis zu 49 tätigen Personen.

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