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Erweiterte Kennzeichnung bepfandeter Einweg-Getränkeverpackungen hat sich etabliert

Der größte Teil der Unternehmen, die seit zweieinhalb Jahren an der Initiative zur freiwilligen zusätzlichen Kennzeichnung von gesetzlich bepfandeten Einweg-Getränkeverpackungen teilnehmen, hat inzwischen die freiwillige Kennzeichnung komplett umgesetzt. Das Ziel der gemeinsamen Initiative von Getränke-Industrie und Handel ist es, mehr Transparenz für die Verbraucher zu schaffen.

Erweiterte Kennzeichnung bepfandeter Einweg-Getränkeverpackungen
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Von Mirko Jeschke | Fotos: BVE

Nachdem Getränke-Industrie und Handel Mitte 2016 im Bundesumweltministerium eine Initiative zur freiwilligen zusätzlichen Kennzeichnung von gesetzlich bepfandeten Einweg-Getränkeverpackungen vorgestellt hatten, ziehen die Trägerverbände nun eine positive Bilanz. Laut einer heute von der Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie (BVE) veröffentlichten, gemeinsamen Pressemitteilung hat der Großteil der teilnehmenden Unternehmen die freiwillige Kennzeichnung für Wasser, Bier oder Erfrischungsgetränke komplett umgesetzt.

Die Verbraucher würden auf den Etiketten gesetzlich bepfandeter Flaschen und Dosen der teilnehmenden Unternehmen nunmehr die zusätzlichen Informationen „Einweg“, „Pfand“ sowie die Angabe der Pfandhöhe (0,25 Euro) finden. Diese ergänzen das Pfandlogo der Deutschen Pfandsystem-Gesellschaft (DPG), mit dem in Deutschland rechtskonform vertriebene pfandpflichtige Einweg-Getränkeverpackungen gekennzeichnet werden.

Die teilnehmenden Unternehmen, die gegenüber den Trägerverbänden eine förmliche Erklärung abgegeben haben, stehen laut einer unabhängigen Studie der Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung (GVM) inzwischen für etwa 86 Prozent des betreffenden Marktvolumens. Der Großteil hatte die Kennzeichnung bereits Ende 2017 auf allen Verpackungen umgesetzt. Darüber hinaus setzen weitere Akteure eine Kennzeichnung im Sinne der Initiative um, die damit eine hohe Relevanz auszeichnet.

Unterstützt wird die Verbände-Initiative inzwischen von der Deutschen Pfandsystem-Gesellschaft (DPG), die den am DPG-System teilnehmenden Erstinverkehrbringern ausdrücklich eine entsprechende Verbraucherinformation empfiehlt. Die Initiative wird von der Arbeitsgemeinschaft konsumenten- und ökologieorientierter Getränkeverpackungen (AKÖG), dem Bund Getränkeverpackungen der Zukunft (BGVZ), dem BVE, dem Deutschen Brauer-Bund (DBB), dem Handelsverband Deutschland (HDE) und der Wirtschaftsvereinigung Alkoholfreie Getränke (wafg) getragen.

Unabhängig von der nun etablierten freiwilligen Kennzeichnung bepfandeter Einweg-Getränkeverpackungen treten ab 1. Januar 2019 neue gesetzliche Regelungen des Verpackungsgesetzes zur Kennzeichnung im Handel in Kraft. Diese sehen für bepfandete Einweg-Getränkeverpackungen sowie für Mehrweg-Getränkeverpackungen eine verpflichtende Kennzeichnung „EINWEG“ bzw. „MEHRWEG“ in der Verkaufsstelle vor.

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