Das Europäische Parlament hat den Weg für eine Verschiebung des europäischen Lieferkettengesetzes freigemacht. Eine Mehrheit der Abgeordneten stimmte in Straßburg dafür, dass erste Regelungen des Vorhabens ein Jahr später in Kraft treten sollen. Die EU-Kommission hatte den Aufschub bist zum 26. Juli 2028 vorgeschlagen. Die EU-Staaten müssen dem Aufschub noch zustimmen, was als Formsache gilt.
Mit dem Lieferkettengesetz will die EU Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten für Menschenrechtsverletzungen wie Zwangsarbeit und Umweltverschmutzung in ihrer Produktion in die Pflicht nehmen. Auf Druck aus der Wirtschaft hatte die Kommission die nun beschlossene Verschiebung vorgeschlagen. Die Richtlinie soll aber auch inhaltliche geändert und vereinfacht werden, damit Unternehmen mit weniger Bürokratie belastet werden. Wie weitreichend diese Änderungen werden, steht noch nicht fest.