Das Bundeskartellamt hat dem Vorhaben von Harry-Brot zugestimmt, die Großbäckerei Bergkirchen der Glockenbrot Bäckerei zu übernehmen und mit Rewe zwei Gemeinschaftsunternehmen zu gründen. Der Brot- und Backwarenproduzent Glockenbrot ist bislang Teil der Rewe Group. Harry-Brot übernimmt den Glockenbrot-Standort in Bergkirchen nach eigenen Angaben voraussichtlich im vierten Quartal des Jahres 2025.
Glockenbrot hat bisher aus zwei Standorten – Frankfurt und Bergkirchen bei München – Handelsmarken für die Rewe Group im Bereich Brot und Backwaren hergestellt. Das Handelsunternehmen beabsichtigt, aus der Herstellung von Brot- und Backwaren auszusteigen und anstelle der Eigenproduktion eine Kooperation mit Harry-Brot für die Belieferung von Rewe einzugehen. Diese Kooperation beinhaltet einerseits den Erwerb der Großbäckerei in Bergkirchen durch Harry-Brot, andererseits die Gründung von zwei Gemeinschaftsunternehmen, die als Grundstücksgesellschaften der Großbäckereien in Bergkirchen und einem Neubau in Erlensee fungieren sollen. Die beiden Bäckereien sollen alleine von Harry-Brot und ohne Einflussmöglichkeiten von Rewe betrieben werden. Das Glockenbrot Werk in Frankfurt soll geschlossen werden. Das Vorhaben ist an einen langfristigen Liefer- und Kooperationsvertrag geknüpft.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes,kommentiert die Entscheidung der Kartellbehörde: „Harry-Brot ist der mit Abstand führende Hersteller von Brot- und Backwaren in Deutschland. Die geplante Übernahme der Rewe-Tochter Glockenbrot wird diese Position nochmals verstärken. Dennoch haben wir keine durchgreifenden wettbewerblichen Bedenken, die eine Untersagung des Vorhabens hätten rechtfertigen können. Entscheidend für diese Bewertung ist, dass Glockenbrot bislang ausschließlich konzernintern für Rewe produziert hat und sich die wettbewerbliche Situation für andere Marktbeteiligte durch die Übernahme nur in einem überschaubaren Maße verändert. Es gibt im hauptsächlich betroffenen Markt für Selbstbedienungs-Brot- und Backwaren auch nach dem Zusammenschluss noch leistungsfähige Wettbewerber.“