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Irreführende Werbung? Benediktiner Weißbräu von Wettbewerbszentrale verklagt

Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs sieht bei der Werbung von Benediktiner Weißbräu einen Verstoß wegen Herkunftstäuschung und verklagt die Brauerei auf Unterlassung.

Benediktiner Weissbräu GmbH
Von Alexander Thürer | Fotos: Benediktiner Weissbräu GmbH

Ein stämmiger, prostender Mönch im Logo, das Kloster Ettal vor malerischem Alpenpanorama auf Werbemotiven - so inszeniert sich derzeit Benediktiner Weißbräu auf Flaschen und diversen Werbemaßnahmen. Doch die Wettbewerbszentrale sieht hier eine Irreführung der Kunden, denn diesen werde auf diese Art der Eindruck vermittelt, es handle sich um ein Produkt aus Bayern. Fakt ist jedoch: Benediktiner Weißbräu wird im mittelhessischen Lich gebraut. Dies nahm die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs zum Anlass, die Brauerei auf Unterlassung zu verklagen. Eine erste mündliche Verhandlung fand am 17.5. vor der 37. Zivilkammer des Landgerichts München I statt.

Benediktiner bestreitet die Vorwürfe jedoch und verweist in seiner Argumentation auf den Firmensitz in Ettal sowie auf einen bestehenden Vertrag mit dem Benediktinerkloster in Ettal, nach dessen Rezeptur und unter dessen Kontrolle das Bier gebraut werde.

Die Zivilkammer hat für den 14.7. einen Termin zur Verkündung einer Entscheidung in dieser Sache angekündigt.

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