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Kabinett beschließt neue Regeln für Lebensmittelüberwachung

Das Bundeskabinett hat eine Neuregelung zur Optimierung der Lebensmittelüberwachung beschlossen, die für gezieltere Kontrollen und damit für mehr Lebensmittelsicherheit sorgen soll. Die Zustimmung des Bundesrates steht aktuell noch aus.

"BMEL" "Lebensmittelüberwachung"
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Von Nilofar Eschborn | Fotos: Unternehmen

Das Bundeskabinett hat am heutigen Mittwoch eine Neuregelung zur Optimierung der Lebensmittelüberwachung beschlossen, die auf Bitten der Länder von Julia Klöckner, Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, vorgelegt wurde. Im Fokus steht dabei eine Aktualisierung der Regelkontrollfrequenzen für Lebensmittelbetriebe. Zudem soll die Anwendung dieser Frequenzen zur weiteren Vereinheitlichung und Stärkung der Überwachungstätigkeiten verbindlich werden, heißt es aus dem Ministerium.

Genauer sieht die Neuregelung vor, dass die Dichte der Kontrollen insgesamt gleichbleibt, jedoch stärker auf neuralgische Punkte, also kritische Stellen, ausgerichtet wird. Zudem sollen anlassbezogene Kontrollen in Lebensmittelbetrieben, von denen ein höheres Risiko ausgeht, erhöht werden. In beanstandungsfreien Lebensmittelbetrieben soll währenddessen eine angemessene Anzahl von Kontrollen beibehalten werden. Schließlich kann und soll ein Lebensmittelbetrieb nach wie vor arbeitstäglich kontrolliert werden, wenn die zuständige Behörde dafür Anlass sieht.

„Die Bürger in Deutschland müssen sich darauf verlassen können, dass Lebensmittel sicher sind. Deshalb wollen wir den Überwachungsdruck in Problembetrieben durch zusätzliche Kontrollen erhöhen“, sagt Klöckner. Gleichzeitig sei seitens der Länder sicherzustellen, dass Regelkontrollen in Lebensmittelbetrieben überall weiterhin in einem angemessenen Umfang durchgeführt werden. „Ziel der vorgelegten Novellierung ist es, die Risikovorsorge für die Verbraucher zu verbessern.“

Zum Hintergrund

Die Länder hatten das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft parteiübergreifend um eine Überarbeitung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift Rahmen-Überwachung (AVV RÜb) gebeten, da die bisherige Risikoeinstufung von Lebensmittelbetrieben teilweise zu Häufigkeiten von Regelkontrollen geführt hatte, die dem Risiko nicht angemessen waren. Das hatte zur Konsequenz, dass zu wenig Raum für anlassbezogene Kontrollen in Problembetrieben blieb.

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