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Kartellamt maßregelt Edeka

Die Forderungen der Edeka Zentrale nach so genannten „Hochzeitsrabatten“ im Zuge der Plus-Übernahme 2009 war missbräuchlich. Zu diesem Urteil kommt das Bundeskartellamt. Die Entscheidung hat Signalwirkung für die gesamte Branche, ein Bußgeld droht dem Unternehmen aber nicht.

Laut Auffassung der Bonner Wettbewerbshüter habe die Edeka durch eine Kombination von rückwirkenden Forderungen, dem Herausgreifen von besseren Einzelkonditionen von Plus im Wege des „Rosinenpickens“ sowie die pauschale und unbegründete Forderung von erheblichen Sonderzahlungen gegen das sogenannte „Anzapfverbot“ verstoßen. Danach darf ein Handelsunternehmen seine Lieferanten ohne sachliche Rechtfertigung nicht dazu auffordern, ihm Vorteile zu gewähren. Dies gilt jedenfalls dann, wenn es marktbeherrschend ist oder Lieferanten vom Verkauf ihrer Waren an dieses Handelsunternehmen abhängig sind.
„Die Entscheidung beendet ein Grundsatzverfahren mit wichtigen Signalen für den Lebensmitteleinzelhandel“, so Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes. „Das Verfahren trägt dazu bei, auch für die Zukunft die Grenze zwischen – kartellrechtlich zulässigen – ´harten Verhandlungen` und unzulässigen Verhaltensweisen marktmächtiger Handelsunternehmen abzustecken.“

Das Kartellamt hatte das Verfahren aufgrund von Hinweisen aus dem Fusionskontrollverfahren zur Übernahme der Plus-Filialen sowie einer Beschwerde des Markenverbands eingeleitet. Das Verwaltungsverfahren, das mit diesem Urteil seinen Abschluss findet, hatte das Ziel, die Rechtmäßigkeit der Handlungen zu bewerten und für die Zukunft zu unterbinden. Ein Bußgeld droht dem Unternehmen nicht.

Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Innerhalb eines Monats kann gegen die Entscheidung beim Oberlandesgericht Düsseldorf Beschwerde eingelegt werden.

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