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Kartellamt stimmt Erwerb von 15 Mein Real-Standorten durch Rewe zu

Rewe darf 15 Märkte aus der insolventen Investmentgesellschaft SCP / Real GmbH übernehmen - ob es tatsächlich dazu kommt, ist noch ungeklärt.

Von Martina Kausch | Fotos: Rewe Group

Die Mein Real-Standorte in Böblingen, Coesfeld, Ettlingen, Erfurt, Euskirchen, Gosen-Neu Zittau, Hagen, Hohe Börde, Ingelheim, Karlsruhe, Mühlheim-Kärlich, Salzgitter, Schwentinental, Übach-Palenberg und Wernigerode dürfen von Rewe übernommen werden. Das Bundeskartellamt stimmte der Übernahme zu. Ob nach der kartellrechtlichen Freigabe tatsächlich eine Übernahme der Standorte durch Rewe erfolgt, ist noch nicht geklärt. Dies sei von verschiedenen Faktoren abhängig, unter anderem von einer Einigung zwischen Rewe und den bisherigen Vermietern, schreibt das Bundeskartellamt in einer Meldung.

Die 15 Standorte sind Teil der verbliebenen rund 60 Mein Real-Standorte der Real GmbH, die von der Investmentgesellschaft SCP kontrolliert wird. Die Real GmbH befindet sich aufgrund wirtschaftlicher Schwierigkeiten seit Ende September 2023 in einem Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, kommentiert die Entscheidung: „Die Übernahme der 15 Mein Real-Standorte durch Rewe ist in allen betroffenen Markträumen wettbewerblich unproblematisch. Wir wollen dort, wo die Verbraucherinnen und Verbraucher einkaufen, genügend Auswahlmöglichkeiten zwischen verschiedenen Lebensmitteleinzelhändlern erhalten. Dem trägt unsere Freigabe Rechnung. Der weitere Prozess zur möglichen Übernahme von Standorten kann auf Seiten der Unternehmen weiter voranschreiten, die in dieser schwierigen Lage nach Wegen suchen, wie eine tragfähige Zukunft für die betroffenen Standorte aussehen kann. Unsere Freigabe haben wir trotz umfangreicher Ermittlungen sehr zügig bereits im Vorprüfverfahren erteilt.“

In einer Reihe früherer Verfahren hatte das Amt die Übernahme von seinerzeit noch unter der Marke Real betriebenen Standorten intensiv geprüft. Zu berücksichtigen war bei der Prüfung auch, dass „Mein Real“ bei der Warenbeschaffung bereits umfassend mit der Rewe kooperiert. Das Bundeskartellamt hatte nach eingehender Vorprüfung kein Verfahren gegen die Einkaufskooperation eingeleitet.

 

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