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Kükentöten in Deutschland: „Ende 2021 ist Schluss“

Bundesernährungsministerin Julia Klöckner hat einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der das Kükentöten in Deutschland ab Ende 2021 flächendeckend verbietet. Den Betrieben würden inzwischen marktreife Alternativen zur Geschlechterbestimmung im Brutei zur Verfügung stehen.

"Küken"
Von Nilofar Eschborn | Fotos: Pixabay

Ab Ende 2021 soll das Töten männlicher Eintagsküken in Deutschland flächendeckend verboten sein. Den entsprechenden Gesetzesentwurf hat Julia Klöckner, Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, heute vorgelegt. „Weltweit sind wir die Ersten, die diese Praxis gesetzlich beenden. Das ist ein Meilenstein für den Tierschutz, ein großer Erfolg, der Signalwirkung für andere Länder haben wird“, so Klöckner. Frankreich habe bereits signalisiert, ebenfalls aussteigen zu wollen, und man sei zuversichtlich, dass weitere Länder folgen werden.

Bisher war es in der Legehennenproduktion übliche Praxis, dass männliche Küken kurz nach dem Schlüpfen getötet werden, weil ihre Aufzucht wirtschaftlich unrentabel ist. „Damit ist jetzt Schluss“, sagt die Ministerin und begründet das Gesetz damit, dass den Betrieben bis Ende 2021 marktreife Alternativen zur Geschlechtsbestimmung im Brutei zur Verfügung stehen würden.

Eine dieser Alternativen ist das „endokrinologische Verfahren“, bei dem die Eier etwa neun Tage lang bebrütet werden. Dann wird aus jedem Ei etwas Flüssigkeit gewonnen, ohne dass der Embryo berührt wird. An diesen Proben wird das Geschlecht mit einem biotechnologischen Nachweisverfahren innerhalb kurzer Zeit bestimmt.

Insgesamt hat das Ministerium seit 2008 über acht Millionen Euro in die Forschung zu verschiedenen Verfahren wie diesem investiert. Trotz nun erreichter Marktreife werde dennoch weiter geforscht, um zu einem noch früheren Zeitpunkt die Geschlechtsbestimmung im Ei vornehmen zu können. Ziel ist eine Bestimmnug bis zum sechsten Tag - also bevor der Embryo in der Lage ist, Schmerz zu empfinden. Daher seien bestehende Verfahren eher als Brückentechnologie zu verstehen.

„Den Brütereien stehen marktreife Verfahren zur Geschlechtsbestimmung im Ei als Alternative zur Verfügung. Das ist Voraussetzung dafür, dass Betriebe nicht ins Ausland abwandern und wir diese Tierschutzfrage lediglich in Nachbarländer auslagern würden“, erklärt Klöckner. Denn die Konsequenz solle nicht sein, dass mehr Eier aus Ländern zu uns importiert würden, die über einen Ausstieg noch nicht einmal nachdenken. „Unser Anspruch ist ein anderer: Wir wollen hier in Deutschland Tierschutz und Wirtschaftlichkeit zusammenbringen, klare Perspektiven schaffen.“ Und dabei stehe auch der Handel in der Pflicht: „Mit der Umstellung seines Sortiments kann er ein klares Bekenntnis gegen das Kükentöten abgeben – er hat es in der Hand, ob er Eier aus heimischen Brütereien anbietet, in denen das Kükentöten nicht mehr erlaubt ist oder solche aus Ländern, in denen das weiterhin der Fall ist."

Geflügelwirtschaft betont "immense Kraftanstrengung"

Friedrich-Otto Ripke, Präsident des Zentralverbandes der Deutschen Geflügelwirtschaft e. V., fordert indes eine ehrliche Kommunikation gegenüber der Öffentlichkeit. Er betont, dass der Verband bereits viel in die Forschung zu alternativen Verfahren investiert habe, doch es dürfe nicht der Eindruck erweckt werden, eine kurzfristige Lösung bis Ende 2021 sei unproblematisch möglich: "Selbst bei aktiver Nutzung aller Lösungsbeiträge durch die verfügbaren Geschlechtsbestimmungsverfahren, Zweinutzungshühner und Bruderhahnaufzucht ist die Deckung des deutschen Bedarfs an Eiern aus ausschließlich kükentötenfreien Lieferketten bis Ende kommenden Jahres eine immense Kraftanstrengung und mit Unsicherheiten für die deutschen Brütereien und Eiererzeuger behaftet."

Erst, wenn durch EU-Recht garantiert sei, dass es zum Beispiel auch polnischen oder niederländischen Brütereien verboten ist, männliche Küken am ersten Lebenstag zu töten und hierzulande Eier anzubieten, die in solchen Betrieben erzeugt wurden, könne das Dilemma aufgelöst werden, ist Ripke überzeugt.

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