Das Bundeskabinett hat am heutigen Montag ein umfangreiches Rettungspaket für Bürger und Unternehmen beschlossen, die durch die Corona-Krise betroffen sind. Auch für die Land- und Ernährungswirtschaft wurden wichtige Hilfen erreicht.
Etwa soll durch einige Neuregelungen sichergestellt werden, dass der Bedarf an Saisonarbeitskräften für Aussaaten und Ernten gedeckt ist. Aktuell haben aufgrund der Ausgangssperre in Rumänien viele Landwirte Bedenken, dass nicht genügend Saisonarbeitskräfte nach Deutschland kommen. Saisonarbeiter aus Polen zögern wiederum einzureisen, weil sie befürchten, nach ihrem Deutschlandaufenthalt in Quarantäne leben zu müssen.
Um den Bedarf zu decken, sollen Saisonarbeitskräfte, die bereits in Deutschland sind, deshalb nun länger hierzulande arbeiten können. Bis zum 31. Oktober dürfen sie eine kurzfristige Beschäftigung für bis zu 115 Tage – anstatt nur für 70 Tage - sozialversicherungsfrei ausüben. Zudem soll eine Arbeitnehmerüberlassung ohne Erlaubnis möglich sein, Arbeitszeiten werden flexibilisiert und auch Hinzuverdienstgrenzen sollen gelockert werden, um Anreize für eine vorübergehende Beschäftigung in der Landwirtschaft zu schaffen. Darüber hinaus darf Landwirten, die aufgrund der Corona-Krise Schwierigkeiten haben, ihre Pacht zu bedienen, bis zum 30. Juni nicht einseitig gekündigt werden.
„In der jetzigen Lage hat die Aufrechterhaltung der Lebensmittelversorgung höchste Priorität“, betont Bundesernährungsministerin Julia Klöckner in einem Statement zur Kabinettssitzung. „Den Betrieben, die das gewährleisten, greifen wir mit den heutigen Beschlüssen unter die Arme.“ Ihr Funktionieren sei entscheidend für uns alle – mit den durchgesetzten Maßnahmen wolle man ihre Arbeit erleichtern. „Und geht es um die Sicherung der aktuellen Versorgung der Bevölkerung. Und darum, die anstehende Ernte 2020 zu gewährleisten. Die Lebensmittelversorgungskette ist systemrelevant!“