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Grünes Licht: Tönnies darf Personaldienstleister übernehmen

Nachdem Tönnies wegen seiner Werkvertrags-Praktiken in der Kritik stand, übernimmt der Fleischkonzern nun die Lazar GmbH und damit Arbeitnehmer, die bisher über den Personaldienstleister bei der Tönnies-Gruppe eingesetzt waren. Das Bundeskartellamt billigte die Übernahme am heutigen Donnerstag.

"Tönnies"
Von Nilofar Eschborn | Fotos: Unternehmen

Die Tönnies Holding darf die Lazar GmbH, einen Personaldienstleister für Schlachtbetriebe, übernehmen. Das hat das Bundeskartellamt am heutigen Donnerstag freigegeben. Der Fleischkonzern ebnet damit den Weg für eine Übernahme bisheriger Werkvertragsmitarbeiter.

Bisher hatte die Lazar Gruppe die Werkverträge für Schlachtarbeiten mit Herstellern von Fleisch- und Wurstwaren, also unter anderem Tönnies, geschlossen und den Transfer eigener Arbeitskräfte in die verschiedenen Betriebe organisiert. Nachdem Werkverträge im Frühsommer, bedingt durch die Corona-Ausbrüche in Schlachtbetrieben, ins Kreuzfeuer der Kritik gerieten, hat das Bundeskabinett am 29. Juli 2020 den Gesetzentwurf zum sogenannten Arbeitsschutzkontrollgesetz gebilligt, wonach in größeren Schlachtbetrieben ab 2021 der Einsatz von fremden Arbeitern verboten wird.

Übernahme mit leichter Planänderung

Ursprünglich hatte Tönnies am selben Tag das Vorhaben beim Bundeskartellamt angemeldet, das Vermögen – sprich Werkverträge, Mietverträge etc. – der Lazar GmbH und auch der TL-Lazar GmbH zu erwerben, um deren rund 350 Arbeitnehmer künftig sowohl im eigenen Betrieb einstellen als auch an Dritte vermitteln zu können. Damit hätte Tönnies sowohl die spezialisierten Arbeitskräfte übernommen, die bislang bereits in Tönnies-Betrieben eingesetzt wurden, als auch jene, die bislang in Betrieben von mittelständischen Wettbewerbern von Tönnies tätig waren. Eine zu große Stärkung gegenüber der Konkurrenz, wie das Bundeskartellamt fand. Das Fazit: Tönnies nahm die ursprüngliche Anmeldung zurück und beschränkt die Übernahme nun auf die Lazar GmbH.

„Das ursprünglich angemeldete Vorhaben hat Tönnies nun auf die wettbewerbsneutrale Übernahme von Arbeitnehmern begrenzt, die bisher schon bei der Tönnies-Gruppe selbst eingesetzt sind“, erklärt Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes. „Dadurch wird eine Verstärkung der Tönnies-Gruppe zu Lasten mittelständischer Wettbewerber von vornherein ausgeschlossen, so dass das Vorhaben innerhalb der ersten Prüfungsphase freigegeben werden konnte.“

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