Auslöser für die gemeinsame Stellungnahme von knapp 60 Verbänden und Unternehmen der Land- und Lebensmittelwirtschaft an das Bundesministerium der Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) ist die EU-Richtlinie, die seit März 2024 weite Teile der Umweltkommunikation regelt. Zum Schutz der Verbraucher gegen Greenwashing gehört auch dazu, unter welchen Bedingungen mit Schlagworten wie „umweltfreundlich“, „umweltschonend“ oder „ökologisch“ geworben werden darf.
Darum geht es:
Bei der Umsetzung der Richtlinie in deutsches Recht bestehe laut dem Bündnis nun die Chance explizit zu benennen, dass Bio-Erzeuger, -Hersteller und -Händler weiterhin mit ihren Umwelthöchstleistungen werben dürfen. Dies sei wichtig, um Rechtssicherheit für alle Beteiligten entlang der Wertschöpfungskette zu gewährleisten.
Die Stellungnahme enthält unter anderem die Forderung, dass für die Bewerbung ökologisch hergestellter Produkte auch allgemeine Umweltaussagen wie „biodiversitätsfördernd“, „bodenschonend“, gewässerschützend“, „ökologisch“ zulässig sein müsse – die Bio-Zertifizierung diene als verlässliche Grundlage und Konkretisierung der Umweltleistungen nach EU-Bio und Bio-Verbandsstandards, die nicht im Detail auf dem Produkt erläutert (spezifiziert) werden müssen.
Breite Unterstützung
Die Stellungnahme des Bündnisses wird von AöL (Assoziation ökologischer und Lebensmittelherstellerinnen und -hersteller) und Bioland angeführt, getragen wird es von 57 Verbänden und Unternehmen aus der Lebensmittelbranche, darunter Zentis, Bauck und Schwarzwaldmilch sowie vom Handel, darunter Rewe, Edeka, Lidl, Tegut, Aldi Süd, Penny, Rossmann, Dennree und Alnatura.