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Plastiktütenverbot: Verbände fordern längere Übergangsfrist

Das vom Bundeskabinett verabschiedete Plastiktütenverbot stößt seitens der Verbände auf Kritik. Diese fordern eine längere Übergangsfrist für die Geschäfte, um Restbestände der Plastiktüten noch abverkaufen zu können.

"Plastiktütenverbot"
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Von Nilofar Eschborn | Fotos: Pixabay

Der Handelsverband Deutschland (HDE), der Deutsche Industrie- und Handelskammertag e. V. (DIHK) und der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) fordern, dass Geschäften eine Übergangsfrist von zwölf Monaten eingeräumt wird, um die Restbestände von Kunststofftragetaschen nach Inkrafttreten des Plastiktütenverbots noch abverkaufen zu können. Mindestens soll die Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2020 andauern, so die Verbände.

Das Plastiktütenverbot, das Anfang November vom Bundeskabinett verabschiedet wurde, sieht hingegen eine Übergangsfrist von sechs Monaten vor. Da das Verbot nach Angaben der Verbände aber unerwartet kam, sollen Unternehmen länger die Möglichkeit haben, die Plastiktüten noch in den Umlauf zu bringen. Auf diese Weise soll die finanzielle Belastung möglichst gering gehalten und die Vernichtung der vorhandenen Plastiktüten vermieden werden.

Die Verbände argumentieren dabei, dass das auf den Weg gebrachte Verbot deutlich über die zugrundeliegende EU-Richtlinie hinausgeht. Die Richtlinie sieht vor, dass bis 2025 pro Kopf und Jahr weniger als 40 Kunststofftragetaschen mit einer Wandstärke von unter 50 Mikrometer in den EU-Mitgliedsstaaten verbraucht werden sollen. In Deutschland lag der Verbrauch pro Kopf 2018 nur noch bei 20 Tüten, also bei der Hälfte der Zielvorgabe für 2025. Nach Schätzung der Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung (GVM) liegen allerdings derzeit noch mehr als 200 Millionen leichte Kunststofftragetaschen in den Handelslagern. Hinzu kommen noch die Plastiktüten im Handwerk und bei weiteren Unternehmen.

„Eine zu kurze Übergangsfrist bis zu dem Verbot von Kunststofftragetaschen würde insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen wirtschaftlich hart treffen“, heißt es in einer gemeinsamen Stellungnahme der Verbände. „Denn diese haben im Vertrauen auf eine vertragliche Vereinbarung mit dem Umweltministerium leichte Tragetaschen für einen Vorrat von zwei bis drei Jahren eingekauft. Auch ökologisch wäre die Vernichtung der Bestände nicht sinnvoll.“

"Plastiktütenverbot"

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