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Tegut: Gentechnik-Entwurf der EU macht Anbau und Produkte intransparenter

Tegut kritisiert den Entwurf der EU-Kommission zum Thema Neue Gentechniken. Der Entwurf bedeute "einen Rückschlag im Kampf um die Transparenz" und eine Aufweichung der Regeln beim Öko-Landbau.

Fritz Konz, Leiter Qualität und Umwelt bei Tegut, kritisiert den Entwurf der EU-Kommission zum Thema neue Gentechniken, die den Anbau von Obst- und Gemüse betrifft. Hier die O&G-Abteilung bei Tegut in München, Elisenhof.
Von Martina Kausch | Fotos: RUNDSCHAU/ Kausch

Fritz Konz, Leiter Qualität und Umwelt bei Tegut, setzt sich kritisch mit dem Entwurf der EU-Kommission zum Thema  „Neue Gentechniken sollen die Landwirtschaft zukunftsfähiger machen“ auseinander. Was auf den ersten Blick harmlos klingt, bedeute mehr Intransparenz für den Verbraucher und eine Aufweichung der Regeln für den Bio-Landbau.

Die EU-Kommission hat im Sommer einen Vorschlag zur Neuregelung von mit neuen Verfahren erzeugte Gentechnik-Pflanzen erarbeitet, der im Januar im EU-Parlament eingebracht werden soll. "Der aktuelle Entwurf sieht vor, dass neue gentechnische Verfahren von der Kennzeichnungspflicht gegenüber Verbrauchern ausgenommen werden. Landwirte, Lebensmittelerzeuger und am Ende auch die Kundinnen und Kunden hätten dadurch keine Einsicht mehr, ob Lebensmittel, die sie anbauen, herstellen oder essen, neue gentechnisch veränderte Organismen enthalten oder nicht", berichtet Konz. 

Zu den neuen Verfahren gehören laut Konz verschiedene molekularbiologische Techniken zur Manipulation des Erbgutes von Menschen, Tieren, Pflanzen und Pilzen: Die sogenannte Crispr/Cas-Methode macht es möglich, Pflanzen gentechnisch zu verändern, ohne hierfür fremdes Erbgut zu nutzen, wie das bisher der Fall war. Die Befürworter der Methode versprechen sich hiervon eine bessere Haltbarkeit, Resistenz und verbesserte Inhaltsstoffe. Da kein fremdes Erbmaterial eingesetzt wird – die Pflanze also auch auf natürlichem Weg entstanden sein könnte – müsste dann auch nicht mehr auf der Packung eines Produktes stehen, wenn eine Zutat gentechnisch verändert wurde – so die Argumentation.    

Falls die EU-Pläne so durchgewunken werden, sieht Fritz Konz darin einen herben Rückschlag im Kampf um die Transparenz, für die sich Tegut und andere Institutionen seit Jahren einsetzen. „Menschen müssen einfach wissen, was sie essen! Das ist ein Grundrecht, das man ihnen nicht nehmen darf. Und es ist auch nicht nachvollziehbar, warum man daran jetzt etwas ändern möchte.,", so Konz und verweist darauf, dass  Forderungen nach Transparenz haben in der Vergangenheit viel Gutes erreicht haben. "Seitdem zum Beispiel alle Zutaten auf den Verpackungen der Produkte aufgelistet sein müssen, haben sich die Rezepturen im Gegensatz zu früher grundsätzlich deutlich verbessert. Es ist nicht nachvollziehbar, warum man diese Transparenz jetzt wieder einkassieren möchte", ist Konz' Meinung.

Gentechnik im Bio-Anbau

Und noch ein Aspekt der neuen Verordnung bereitet dem Leiter Qualität und Umwelt bei Tegut Sorgen: „Dabei geht es um unsere Bio-Produkte. Die Befürworterinnen und Befürworter sind davon überzeugt, dass nur die neue Gentechnik eine gewünschte Ausweitung des Ökolandbaus möglich macht, der gemäß Green Deal von 2019 zur Bewältigung der klima- und umweltbedingten Herausforderungen in der EU bis zum Jahr 2030 auf 25 Prozent erhöht werden soll. Bio-Betriebe setzen aber gemäß den Vorgaben der EU-Öko-Verordnung grundsätzlich keine Gentechnik ein, da diese im ökologischen Landbau grundsätzlich nicht zugelassen sind. Eine Aufweichung dieser Regelung würde bedeuten, dass man ‚Bio‘ dann im Grunde genommen nicht mehr uneingeschränkt trauen könnte.“

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