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Zukunft Handel II: Lichtdesign – Ins beste Licht gerückt

Gesund, stimmungsvoll, energieeffizient, verkaufsfördernd: Optimale Lichtplanung ist für Mitarbeiter eine Wohltat, für Kunden ein Kaufanreiz. Eine Modernisierung von Lichtanlagen wird finanziell vom Bund gefördert. Diese ist dringend nötig, denn 2023 wird der Verkauf bestimmter Lampen gestoppt.

Das Lichtkonzept für das 6.421 Quadratmeter große Edeka-Center im Bremer Weserpark hat die Firma Imoon realisiert. Bild: Imoon
Von Johanna Wies | Fotos: Cedes: Die Lichtfabrik, Imoon

Licht kann ein Gefühl von Ruhe und Konzentration schaffen und bestimmte Produktsortimente zu verschiedenen Tageszeiten akzentuieren.

Die Verweildauer erhöhen

Bis vor rund zehn Jahren war es wichtig, dass das Geschäft hell war und der Kunde die Ware sehen konnte. Doch dabei kam weniger direkte Beleuchtung auf der Ware an, wodurch die Fläche undynamisch und einheitlich wirkte. In dieser Zeit wurden Dekoleuchten zunehmend auf der Verkaufsfläche genutzt, um Stimmung und Emotionen zu erzeugen. Heute ist es wichtig, dass passende Lichtplanung die Verweildauer der Kunden erhöht, die Stromkosten reduziert und die Ware hochwertiger verkauft wird, erklärt Alexander Meffert, Geschäftsführer von Cedes: Die Lichtfabrik. In den letzten Jahren habe speziell die Einführung der LED Technik dynamischere als auch wirtschaftlichere Lichtkonzepte ermöglicht.

Somit arbeitet professionelle Lichtplanung heute aus einer Kombination aus Grundbeleuchtung, Akzentbeleuchtung und einer Form von dekorativer Beleuchtung. Der Meta-Trend im Handel ist hier ganz klar das Ziel, den Shoppern ein „Wohlfühlerlebnis“ zu geben, dass sie ultimativ zum Kauf verführen soll, so Meffert. Das treffe auch für den LEH zu.

„Der Meta-Trend im Handel ist ganz klar: die Shopper mit einem ‚Wohlfühlerlebnis‘ zum Kauf zu verführen“, so Meffert. Das treffe auch für den LEH zu, wo allerdings die technischen Anforderungen an Beleuchtung deutlich höher sind als beispielsweise in einem Textilgeschäft. Grund sind die vielen verschiedenen Abteilungen und Produktkategorien, die jeweils mit einer anderen Lichtqualität beleuchtet werden müssen. So liegen zum Beispiel die Lichttemperatur (gemessen in Kelvin) in der Weinabteilung und die in der Kosmetikabteilung an entgegengesetzten Enden des Spektrums. Beim Wein sollen sich die Kunden wie in einem schicken Restaurant fühlen, weswegen sie ein geringeres Helligkeitsniveau und „wärmeres“ Licht vorfinden.

Gute Lichtplanung stellt den Menschen in den Mittelpunkt: Sie unterstützt bestimmte Empfindungen und bewirkt, dass er sich an einem Ort wohlfühlt. Im LEH sind dies vor allem Orte, wo sich die Mitarbeiter regelmäßig und lange aufhalten – das naheliegendste Beispiel hierfür ist die Kassenzone. Wichtig ist, dass der minimale Lux-Wert (Helligkeitsniveau auf einer Fläche) für Arbeitsflächen eingehalten wird und die Beleuchtung blend- und flickerfrei geplant und installiert wird. Blendung und Flicker können bereits nach kurzer Zeit Kopfschmerzen und Unbehagen auslösen.

 

Licht für die Gesundheit

„Licht kann positiv für die Produktivität der Belegschaft sein. Durch LED kann man mittlerweile noch einen Schritt weiter gehen und die Lichttemperatur in Kassen- und Aufenthaltsbereichen an den biologischen Rhythmus des Menschen und den Verlauf der Sonne anpassen – das wird aktuell ‚Human Centric Lighting‘ genannt“, so Meffert. Die in den letzten Jahren eingeführte LED-Technik hat sowohl dynamischere als auch wirtschaftlichere Lichtkonzepte mit sich gebracht. Seit Anfang 2021 subventioniert eine Bundesförderung smarte Investitionen in qualitativ hochwertige Beleuchtung.

„Die Förderung reduziert nicht nur laufende Kosten durch hohe Effizienz bei LED-Komponenten um mehr als 50 Prozent, sondern auch die Investitionssumme um 20 Prozent. Zusätzlich erzielen gut gestaltete Flächen nach einer Umrüstung auf LED deutlich mehr Umsatz als vorher“, sagt Lichtexperte Meffert.

Neue Lichtkonzepte für Unternehmen müssen neben Lichtqualität und Sicherheit auch Normen und Gesetze beachten, wie die anstehende EU-Verordnung zur Festlegung von Öko-design-Anforderungen an Lichtquellen, die ab September 2023 gilt. Der Verkauf bestimmter Lichtquellen, wie T8-Leuchtstofflampen und Halogenlampen der Typen G9, G4 und GY6.35, wird dann komplett eingestellt. „Ein geringer CO₂-Ausstoß ist durch den Einsatz von LED-Beleuchtung sehr gut zu erreichen, ohne dabei an Leuchten oder Lampen sparen zu müssen“, erläutert Marco Prinz, CEO der Eurolux AG. „Arbeitgeber sind verpflichtet, die gesetzliche Regelungen aus der Arbeitsstättenverordnung einzuhalten. Vielen Unternehmen bleibt also gar keine andere Wahl, als ihre Lichtanlagen zu erneuern.“

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