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BDSI: Brexit droht der deutschen Süßwarenindustrie langfristig zu schaden

Nach Angaben des Bundesverbands der Deutschen Süßwarenindustrie (BDSI) ist das wichtige Exportgeschäft mit Großbritannien nach dem Brexit eingebrochen und könnte auch in Zukunft Schaden nehmen.

Von Mirko Jeschke | Fotos: Stock.adobe.com/Stockfotos-MG

Der Bundesverband der Deutschen Süßwarenindustrie (BDSI) blickt nach dem Brexit auf drastische Rückgänge im sehr wichtigen Exportgeschäft mit Großbritannien zurück. Laut dem Verband ist der Exportumsatz der deutschen Süßwarenindustrie mit Großbritannien im ersten Quartal 2021 um 11,8 Prozent gesunken. Rund fünf Prozent der deutschen Produktion von Schokolade, Bonbons, Keksen und Co. hängt am britischen Markt.

Die negativen Auswirkungen des Brexits drohen der deutschen Süßwarenindustrie nach Angaben des BDSI nun langfristig zu schaden, auch aufgrund logistischer und administrativer Hürden. Insbesondere wegen der neuen Zollvorgaben würden viele Spediteure nach dem Brexit auf das Geschäft mit Großbritannien verzichten. So sei der bürokratische Aufwand etwa bei der Warenanmeldung oder wegen Arbeitsvisa für Fahrer erheblich gestiegen. Dadurch lohne sich der Export für kleinere Warenlieferungen nicht mehr. Zusätzlich führe dies zu Schwierigkeiten und Verzögerungen in der Belieferung des britischen Marktes sowie zu deutlich höheren Logistikkosten.

Dem Verband zufolge ist der Export jedoch eine wichtige Grundlage dafür, dass gerade mittelständische Unternehmen vor dem Hintergrund der hohen Handelskonzentration und dem harten Preiskampf in Deutschland Erträge erzielen können. „Aus Sicht der deutschen Süßwarenindustrie ist es nach dem Ausscheiden Großbritanniens essenziell, dass der europäische Binnenmarkt nicht weiter durch nationale Sonderregelungen zersplittert wird, sondern harmonisierte Regelungen vor allem im Bereich der Kennzeichnung die Exportchancen mittelständischer Unternehmen erhalten“, so BDSI-Hauptgeschäftsführer Dr. Carsten Bernoth. „Zudem sollten mittelstandstaugliche Handelsabkommen neue Wertschöpfungsketten ermöglichen. Der Handelsvertrag zwischen der Europäischen Union und Großbritannien ist dafür jedoch kein optimales Beispiel.“

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