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ForscherAuftritt Florian Klaus: Feuer und Eis
Ob saftige Steaks, knackige Würstchen oder würziges Grillgemüse: Kaum eine andere Zubereitungsart verbindet Menschen so sehr wie das Grillen. Was den Reiz – auch von der Wintergrillerei – ausmacht, erklärt Florian Klaus.
Melitta schafft neuen Geschäftsbereich Einzelportionen
Der Kaffeeröster Melitta hat im Zuge einer neuen strategischen Ausrichtung den Geschäftsbereich Single Portions neu geschaffen. Das Segment Einzelportionen firmiert unter Melitta Single Portions GmbH & Co. KG, zum Geschäftsführer wurde Holger Feldmann ernannt. Zuvor war Feldmann für den Marktführer Nespresso tätig.
Coca-Cola verkauft Anteile an US-Kapselhersteller Keurig
Die JAB Holding, die von der deutschen Familie Reimann kontrolliert wird, baut ihr Kaffeeimperium aus. Wie das Unternehmen mit Sitz in Luxemburg mitteilte, hat die JAB Holding für rund 14 Mrd. US-Dollar (etwa 13 Mrd. Euro) den US-Kapselhersteller Keurig Green Mountain übernommen. Auch der bisherige Aktionär Coca-Cola hat seinen Anteil in Höhe von 17,4 Prozent an JAB verkauft - dabei hatte der Brausehersteller ehrgeizige Pläne mit seinem Einstieg.
Zielpunkt meldet Insolvenz an
Der ehemalige österreichische Plus-Ableger Zielpunkt ist pleite. Die Pfeiffer Handelsgruppe, der Zielpunkt seit 2014 komplett gehört, hat in den letzten Jahren mehr als 50 Mio. Euro zur Rettung investiert. Als Grund für den Insolvenzantrag wurden „dramatische Verschlechterungen der äußeren Rahmenbedingungen“ genannt. Betroffen sind 229 Filialen.
Aldi Süd führt kontaktloses Bezahlen ein
Ab sofort können Kunden von Aldi Süd ihre Einkäufe kontaktlos mit Kredit- sowie Maestro- und V Pay-Karten und per Smartphone bezahlen. Für das einfache Bezahlen per Handy sind ein NFC-fähiges Smartphone und eine Wallet-App notwendig, in der die persönlichen Zahldaten des Kunden hinterlegt sind. Bis 25 Euro ist keine PIN-Eingabe erforderlich.
Tengelmann darf doch über Edeka einkaufen
Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hat im Streit um die Übernahme von Kaiser’s Tengelmann durch die Edeka das Bundeskartell in seine Schranken gewiesen. Eine einstweilige Anordnung, mit der die Wettbewerbshüter einen vorzeitigen Vollzug der Fusion verhindern wollten, erklärte das OLG jetzt für rechtswidrig.
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